Tag Archive for Arbeitsrecht

Mehrfachanstellungen und Berufliche Vorsorge

ArbeitsrechtFrüher war es üblich nur eine einzige Stelle zu haben und überdies ab ungefähr 30 Jahren bis zur Pensionierung bei der gleichen Arbeitgeberin zu bleiben. Das ist heute ganz anders: Die Arbeitnehmer wechseln viel häufiger die Stelle und selbst wenn sie am gleichen Ort bleiben, wechselt die Arbeitgeberin, weil das Unternehmen umstrukturiert oder verkauft wird. Zudem haben immer mehr Arbeitnehmer mehrere Stellen gleichzeitig oder im gleichen Jahr mehrere befristete Anstellungen. Der Begriff der «prekären Arbeitsverhältnisse» ist schnell zur Hand. Berechtigt?

Altes Arbeitsgesetz für moderne Wissensarbeiter?

Ist im Zeitalter der Digitalisierung das Arbeitsgesetz noch angepasst an die Bedürfnisse von Wissensarbeitern? Ich finde nicht.

Ein Beispiel: Molly ist Webdesignerin, 22-jährig, eine Nachteule, kann ihre Arbeitszeiten frei einteilen, macht gerne am Nachmittag mit Kolleginnen ab und geht manchmal schon am Freitag Mittag ins Wochenende. Sie findet das aktuelle Arbeitsgesetz, und insbesondere die Regelungen zur Arbeitszeit, unnötig einschränkend.

Wieso nicht manchmal nach 23 Uhr oder am Sonntag arbeiten, solange man es frei entscheiden kann? Im aktuellen Podcast mache ich mir Gedanken darüber, wie man das Arbeitsgesetz für Wissensarbeiter modernisieren könnte.

Interne oder externe Untersuchung bei Verdacht auf Fehlverhalten?

Wie hat sich eine Arbeitgeberin zu verhalten, wenn sie durch Whistleblowing oder auf andere Weise von einem möglichen Fehlverhalten eines Mitarbeiters erfährt?

Abklärung tut Not. Soll diese intern oder durch die Strafjustiz beziehungsweise Aufsichtsbehörde erfolgen?

Entscheidend ist in erster Linie, ob es sich um straf- oder aufsichtsrechtlich relevante Vorgänge handelt oder ob «nur» ein Verstoss gegen interne Richtlinien zur Diskussion steht. Trifft letzteres zu, ist eine interne Untersuchung angezeigt.

Kündigungsschutz bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit?

Die Arbeitgeberin kann während einer im Gesetz umschriebenen beschränkten Zeit nicht künden, wenn der Arbeitnehmer «durch Krankheit oder durch Unfall ganz oder teilweise an der Arbeitsleistung verhindert ist» – das sieht Art. 336c OR sieht vor. Hauptmotiv dieses Kündigungsschutzes ist, dass der kranke Arbeitnehmer nur schwer eine neue Stelle suchen kann. Mit Blick darauf vertritt die Lehre in der deutschen Schweiz, dieser Schutz bestehe bei einer bloss arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit nicht.

Bewerber googeln?

Die Arbeitgeberin hat alles Interesse daran, jenen Bewerber anzustellen, der am besten für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist. Sie will deshalb möglichst viel über die Bewerber herausfinden. Die meisten Informationen finden sich heute im Internet. Eine Abfrage im Internet kann weiterhelfen. Aber: Darf die Arbeitgeberin das auch?