Prof. Dr. iur. Thomas Geiser ist Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen und nebenamtlicher Richter am Bundesgericht. Er leitet das Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht (FAA-HSG) als geschäftsführender Direktor.
Arbeitsrecht
Welche Daten darf die Arbeitgeberin bearbeiten?
Von Thomas Geiser • • 1 Kommentar
In den meisten Betrieben verfügt HR sowie weitere Abteilungen und Einheiten über eine Vielzahl von Daten über die Arbeitnehmenden. Wie damit umzugehen ist.