Ferienlohn inbegriffen

ArbeitsrechtDie Arbeitgeberin hat dem Arbeitnehmer in jedem Dienstjahr wenigstens vier Wochen, beziehungsweise fünf Wochen Ferien (bis zum 20. Altersjahr) zu gewähren. Die Arbeitgeberin und nicht der Arbeitnehmer bestimmt unter Rücksichtnahme auf dessen Bedürfnisse den Zeitpunkt der Ferien. Sie ist entsprechend auch für deren tatsächlichen Bezug verantwortlich.

Reisezeit = Arbeitszeit?

ArbeitsrechtDie Unterscheidung zwischen Arbeitszeit und Freizeit ist bedeutend für zwei Fragen: Die eine betrifft das Vertragsrecht (OR): Welche Zeit ist als Arbeitsleistung anzurechnen und zu bezahlen? Die andere betrifft den öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmerschutz (ArG): Welche Stunden sind als Arbeitszeit bei der Maximalarbeitszeit zu berücksichtigen? Während das ArG, beziehungsweise die Verordnungen definieren, was unter Arbeitszeit zu verstehen ist, überlässt das OR die Umschreibung der Arbeitszeit den Vertragsparteien. Soweit im Arbeitsvertrag aber nichts anderes vorgesehen ist, gilt auch hier die Regelung des ArG.