Egal ob mit dem privaten oder dem öffentlichen Verkehrsmittel: Die Arbeitswege sind meistens verstopft und zeitraubend. Was liegt da näher als Zuhause zu arbeiten? Ein grosser Vorteil dabei ist, man kann seine Zeit frei einteilen und ist meist auch produktiver. Das liegt einerseits im Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen und andererseits auch im Trend.
Arbeitsrecht
Echte und falsche Teilzeitarbeit
Von Thomas Geiser • • Keine Kommentare
Arbeitsrecht
Dürfen Arbeitgeberinnen ihren Arbeitnehmern verbieten, über den Lohn zu reden?
Von Thomas Geiser • • 4 Kommentare
Arbeitsrecht
Kündigungen nur auf Ende Monat: Ist das sinnvoll?
Von Thomas Geiser • • 1 Kommentar
Nach Ablauf der Probezeit kann das unbefristete Arbeitsverhältnis nach Art. 335c Abs. 1 OR von Gesetzes wegen unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf Ende jedes Monats gekündigt werden. Es gilt Kündigungsfreiheit.
Diese wird allerdings durch Art. 336c OR eingeschränkt. Gewisse Ereignisse wie Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Schwangerschaft und Militärdienst lösen eine sogenannte Sperrfrist aus. Wird während dieser Frist gekündigt, ist die Kündigung nichtig. Ist diese vor Beginn der Sperrfrist ausgesprochen worden, ruht die Kündigungsfrist während der Sperrfrist und verlängert sich damit um diese.
Arbeitsrecht
Interne oder externe Untersuchung bei Verdacht auf Fehlverhalten?
Von Thomas Geiser • • 1 Kommentar
Wie hat sich eine Arbeitgeberin zu verhalten, wenn sie durch Whistleblowing oder auf andere Weise von einem möglichen Fehlverhalten eines Mitarbeiters erfährt?
Abklärung tut Not. Soll diese intern oder durch die Strafjustiz beziehungsweise Aufsichtsbehörde erfolgen?
Entscheidend ist in erster Linie, ob es sich um straf- oder aufsichtsrechtlich relevante Vorgänge handelt oder ob «nur» ein Verstoss gegen interne Richtlinien zur Diskussion steht. Trifft letzteres zu, ist eine interne Untersuchung angezeigt.
Arbeitsrecht
Kündigungsschutz bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit?
Von Thomas Geiser • • 1 Kommentar
Die Arbeitgeberin kann während einer im Gesetz umschriebenen beschränkten Zeit nicht künden, wenn der Arbeitnehmer «durch Krankheit oder durch Unfall ganz oder teilweise an der Arbeitsleistung verhindert ist» – das sieht Art. 336c OR sieht vor. Hauptmotiv dieses Kündigungsschutzes ist, dass der kranke Arbeitnehmer nur schwer eine neue Stelle suchen kann. Mit Blick darauf vertritt die Lehre in der deutschen Schweiz, dieser Schutz bestehe bei einer bloss arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit nicht.
Arbeitsrecht
Bewerber googeln?
Von Thomas Geiser • • Keine Kommentare
Die Arbeitgeberin hat alles Interesse daran, jenen Bewerber anzustellen, der am besten für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist. Sie will deshalb möglichst viel über die Bewerber herausfinden. Die meisten Informationen finden sich heute im Internet. Eine Abfrage im Internet kann weiterhelfen. Aber: Darf die Arbeitgeberin das auch?
Arbeitsrecht
Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht
Von Thomas Geiser • • Keine Kommentare
Rechtliche Grundlage für das private Arbeitsverhältnis ist der Arbeitsvertrag. Für das Vertragsrecht gilt die Vertragsfreiheit:
1. Das Recht frei zu bestimmen, ob man überhaupt einen Vertrag abschliessen will,
2. mit wem man ihn abschliessen will,
3. was Inhalt des Vertrages sein soll,
4. in welcher Form man ihn abschliessen will und schliesslich
5. ob man ihn auch wieder aufheben bzw. abändern will.
Wegen des Sozialschutzes hat der Gesetzgeber beim Arbeitsvertrag diese Freiheiten in vielen Punkten eingeschränkt oder gar aufgehoben. Von zentraler Bedeutung im Arbeitsvertragsrecht geblieben sind aber die Abschluss- und die Kündigungsfreiheit.
Arbeitsrecht
Raus aus der Sackgasse!
Von Thomas Geiser • • Keine Kommentare
Arbeitsrecht
Sicherheit am Arbeitsplatz und Haftung bei Arbeitsunfällen
Von Thomas Geiser • • 1 Kommentar
Jede Arbeitgeberin hat dafür zu sorgen, dass in ihrem Betrieb kein Unfall geschieht und die Arbeitsbedingungen nicht zu Krankheiten bei den Arbeitnehmern führen. Arbeitgeberinnen wissen das und richten sich auch danach. Es besteht aber Unsicherheit, wie weit diese Verpflichtung geht und namentlich, was die haftungsrechtlichen Folgen sind, wenn die Pflicht zur Unfallverhütung verletzt wird.