Mehrfachanstellungen und Berufliche Vorsorge

ArbeitsrechtFrüher war es üblich nur eine einzige Stelle zu haben und überdies ab ungefähr 30 Jahren bis zur Pensionierung bei der gleichen Arbeitgeberin zu bleiben. Das ist heute ganz anders: Die Arbeitnehmer wechseln viel häufiger die Stelle und selbst wenn sie am gleichen Ort bleiben, wechselt die Arbeitgeberin, weil das Unternehmen umstrukturiert oder verkauft wird. Zudem haben immer mehr Arbeitnehmer mehrere Stellen gleichzeitig oder im gleichen Jahr mehrere befristete Anstellungen. Der Begriff der «prekären Arbeitsverhältnisse» ist schnell zur Hand. Berechtigt?