Prof. Dr. iur. Thomas Geiser ist Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen und nebenamtlicher Richter am Bundesgericht. Er leitet das Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht (FAA-HSG) als geschäftsführender Direktor.
Arbeitsrecht
Interne oder externe Untersuchung bei Verdacht auf Fehlverhalten?
Von Thomas Geiser • • 1 Kommentar
Wie hat sich eine Arbeitgeberin zu verhalten, wenn sie durch Whistleblowing oder auf andere Weise von einem möglichen Fehlverhalten eines Mitarbeiters erfährt?
Abklärung tut Not. Soll diese intern oder durch die Strafjustiz beziehungsweise Aufsichtsbehörde erfolgen?
Entscheidend ist in erster Linie, ob es sich um straf- oder aufsichtsrechtlich relevante Vorgänge handelt oder ob «nur» ein Verstoss gegen interne Richtlinien zur Diskussion steht. Trifft letzteres zu, ist eine interne Untersuchung angezeigt.