Raus aus der Sackgasse!

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Blogger-Vignette-12_BlogBundesbern befindet sich im Dilemma: Der MEI-Verfassungsartikel verlangt Kontingente für alle Ausländer und einen Inländervorrang, was bezüglich der Europäer gegen die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und Europa verstösst – die ebenfalls in mehreren Volksabstimmungen gutgeheissen wurden.

Die vorberatende Kommission des Nationalrates versucht aus dieser Sackgasse zu kommen: Sie will die Umsetzung im Wesentlichen auf einen «Inländervorrang light» beschränken und auf Kontingente für Europäer verzichten. Der Bundesrat soll nicht näher definierte Massnahmen zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitsmarktpotentials festlegen, die Zuwanderung beobachten und – wenn von ihm zu definierende Arbeitsmarktindikatoren erreicht werden – eine Meldepflicht für offene Stellen einführen. Zudem soll er nicht näher definierte Massnahmen ergreifen, wenn die Zuwanderung gewisse Schwellenwerte überschreitet und schwerwiegende Probleme entstehen. Sofern diese Massnahmen dem Freizügigkeitsabkommen widersprechen, muss die EU explizit zustimmen. Dafür soll eine Zuwanderungskommission eingesetzt werden.

Dieser Vorschlag wird, solange der Bundesrat keine Massnahmen ergreift, für die Arbeitsverhältnisse ohne Bedeutung sein.  Allenfalls müssen der neuen Kommission gewisse statistische Daten gemeldet werden. Mehr geschieht vorerst nicht. Führt der Bundesrat eine RAV-Meldepflicht für offene Stellen ein, dürfte auch die administrative Mehrbelastung für die Unternehmen gering sein. Sehr viel heikler sind die Generalklauseln, welche den Bundesrat ermächtigen, «Massnahmen» zu ergreifen. Was darunter zu verstehen ist, bleibt offen. Wird der Vorschlag des Parlaments Gesetz, ist nur ein sehr kleiner Teil der Verfassungsbestimmung umgesetzt. Zudem bleibt eine grosse Rechtsunsicherheit, weil unklar ist, ob und was der Bundesrat an weiteren Massnahmen ergreifen kann und wird. Zudem bleibt offen, ob das Parlament weitere Einschränkungen zur Umsetzung der Verfassungsbestimmung ergreifen wird. Die Diskussion um mögliche Beschränkungen für die Anstellung von Arbeitnehmenden aus dem europäischen Ausland wird fortbestehen und das Verhältnis zu Europa bleibt ungeklärt. Ob mit dieser Unsicherheit qualifizierte Europäer bereit sein werden, in der Schweiz eine Stelle anzunehmen, erscheint fraglich.

Sicherheit kann nur geschaffen werden, wenn wir noch einmal über die Verfassungsbestimmung abstimmen und damit das Verhältnis zu den bilateralen Verträgen mit Europa klären können. Der Bundesrat wird demnächst dem Parlament eine Botschaft zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse» («RASA») unterbreiten müssen, die eine solche Volksabstimmung fordert.

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