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Personaldienstleister: Leidtragende und Wegbereiter zugleich beim «Inländervorrang light»

So, jetzt haben wir’s fast geschafft. Die Masseneinwanderungsinitiative ist ins Gesetz gegossen und die Verordnung wurde in die Vernehmlassung geschickt. Per 1. Januar 2018 soll das Ganze in Kraft treten.

Das Parlament hat sich mit dem «Inländervorrang light» für eine Variante entschieden, die die Personenfreizügigkeit und damit die bilateralen Verträge bewahrt. Und es hat sich bemüht, die Eingriffe in die unternehmerischen Abläufe gering zu halten. Letzteres ist ihm teilweise gelungen.

Der Inländervorrang 2.0

Unternehmen benötigen Flexibilität: Ob wegen Globalisierung, Frankenstärke, Fachkräftemangel oder inländischem Wettbewerb – die Unternehmen sind einem Kostendruck ausgesetzt und müssen ihre Kosten optimal zuteilen.

Die Personaldienstleister ermöglichen diese Flexibilität mit Just-in-time-Lösungen fürs Personal. Die Personalkosten nehmen meist einen wichtigen Platz ein auf der Aufwandseite. Das ist in einer Wissensgesellschaft auch gut so. Umso effektiver ist es aber auch, in diesem Bereich zu flexibilisieren.