Wie hat sich eine Arbeitgeberin zu verhalten, wenn sie durch Whistleblowing oder auf andere Weise von einem möglichen Fehlverhalten eines Mitarbeiters erfährt?
Abklärung tut Not. Soll diese intern oder durch die Strafjustiz beziehungsweise Aufsichtsbehörde erfolgen?
Entscheidend ist in erster Linie, ob es sich um straf- oder aufsichtsrechtlich relevante Vorgänge handelt oder ob «nur» ein Verstoss gegen interne Richtlinien zur Diskussion steht. Trifft letzteres zu, ist eine interne Untersuchung angezeigt.