Plattformarbeit vs. Personalverleih

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PersonaldienstleistungTechnischer Fortschritt und kultureller Wandel führen zu neuen Formen der Arbeit, allen voran Plattformarbeit. Von den Konsumenten werden die neuen Möglichkeiten von Uber, Airbnb, Handwerker- und Reinigungskräfte-Plattformen etc. geschätzt. Andererseits mehren sich auch kritische Voten mit Blick auf die Arbeitsbedingungen.

Dabei geht meist vergessen, dass mit dem Personalverleih bereits ein Gefäss besteht, das ähnlich flexible Just-in-time-Angebote bereitstellt, und zwar in einem arbeits- und sozialversicherungsrechtlich lupenreinen Rahmen.

Lassen Sie mich deshalb an dieser Stelle die Unterschiede zwischen Plattformarbeit und Personalverleih ausarbeiten:

Löhne, Arbeitszeit, Ferien:

Für Temporärarbeitende gelten per GAV Personalverleih klare Vorgaben bezüglich Mindestlohn, Arbeitszeit und Ferien. Für Plattformarbeitende existiert dagegen kein Gesamtarbeitsvertrag. Inwiefern Plattformarbeitende dem Arbeitsgesetz unterstellt sind, ist zudem häufig unklar, da ihr arbeitsrechtlicher Status diffus ist. Die Plattform selber übernimmt meist keine Arbeitgeberfunktion, was bedeutet, dass die Plattformarbeitenden entweder als Selbständigerwerbende einzustufen sind oder der Konsument der Plattform – meist unwissend – die Arbeitgeberverantwortung trägt.

Altersvorsorge:

  • AHV: Temporärarbeitende sind über ihren Personaldienstleister lückenlos bei der AHV angemeldet. Plattformarbeitende sind das hingegen nur, falls die Ausgleichskasse ihren Status als Selbständigerwerbende akzeptiert oder falls der private Konsument sich seiner Arbeitgeberrolle bewusst ist und die Abrechnung bei der AHV-Ausgleichskasse vornimmt. In gewissen Fällen übernimmt die Plattform diesbezüglich eine rechtlich noch unklare Vermittlerrolle.
  • BVG: Temporärarbeitende sind – auch bei Kurzeinsätzen – in der 2. Säule versichert, wenn sie Unterstützungspflichten gegenüber Kindern haben. Anderenfalls sind sie BVG-versichert, sobald ihr Einsatz länger als 13 Wochen dauert. Plattformarbeitende sind hingegen in aller Regel nicht in der 2. Säule versichert. Entweder sind sie als Selbständigerwerbende taxiert, für welche sich der Zugang zu einer Pensionskasse häufig schwierig gestaltet. Oder sie sind Angestellte, aber erreichen wegen des kleinen Pensums nicht die BVG-Eintrittsschwelle.

Schutz bei Krankheit:

Temporärarbeitende sind per GAV Personalverleih für zwei volle Jahre (720 Tage) versichert, falls sie aufgrund von Krankheit erwerbsunfähig werden. Plattformarbeitende sind dagegen kaum vor diesem Risiko geschützt. Als Selbständigerwerbende ist der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung extrem teuer. Der private Arbeitgeber ist sich der Thematik wohl meist nicht bewusst und schliesst keine solche Versicherung für den stundenweisen Einsatz eines Plattformarbeitenden ab.

Inkasso:

Der Personaldienstleister treibt die Entschädigung für die von den Temporärarbeitenden geleistete Arbeit beim Kunden ein. Die Temporärarbeitenden erhalten ihren Lohn vom Personaldienstleister ungeachtet der Zahlungsmoral der Kunden. Bei Plattformarbeit ist dies nicht immer so. Wenn die Bezahlung des Konsumenten direkt an die Plattformarbeitenden fliesst, tragen letztere das Inkassorisiko.

Weiterbildung:

Temporärarbeitende haben über den GAV Personalverleih Anspruch auf bis zu 5000 Franken Weiterbildungsunterstützung. Für Plattformarbeitende existieren solche Lösungen kaum.

Klärungsbedarf

Ein wesentliches Problem bei der Plattformarbeit liegt in der Unklarheit, wer als Arbeitgeber tätig ist: die Plattform, der Konsument oder die Plattformarbeitenden als Selbständigerwerbende? Meist wissen die Beteiligten selbst nicht Bescheid, in welchem Setting sie sich befinden. Beim Personalverleih ist indes klar: Der Personaldienstleister ist Arbeitgeber und trägt sämtliche damit verbundene Verantwortung. Die Temporärarbeitenden sind Angestellte.

Die Stimme der Flexworker

Und was denken die Plattform- und Temporärarbeitenden über ihre Arbeitsbedingungen und die Flexibilisierung der Arbeitswelt? Am digitalen Flexwork-Event von swissstaffing präsentiert die Universität Luzern eine neue Studie über Flexworker und diskutieren Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft über die Chancen und Risiken der flexiblen Arbeit. Seien Sie dabei!

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