Genf beschränkt die Temporärarbeit

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PersonaldienstleistungDas Genfer Parlament hat in den Giftschrank gelangt und dem liberalen Arbeitsmarkt einen Schlag verpasst. Es hat beschlossen, dass auf öffentlichen Baustellen nur noch maximal 20 Prozent der Belegschaft im Temporärarbeitsverhältnis angestellt sein dürfen.

Baufirmen, die für staatliche Bauherren bauen, sind also nicht mehr frei bei der Gestaltung ihrer Belegschaft. Ihre Flexibilität wurde eingeschränkt. Personaldienstleister dürfen ihre Dienste nicht mehr unbegrenzt anbieten, und Temporärarbeitende können ihre Arbeitsform nicht mehr frei wählen.

Falsch verstandener Schutz

Die Genfer Legislative meint damit, Benachteiligte zu schützen. Doch das Gegenteil ist der Fall: Temporärjobs drohen wegzufallen. Diese bilden aber häufig Eintrittschancen in den Arbeitsmarkt oder entsprechen dem Bedürfnis der Temporärarbeitenden, flexibel zu arbeiten, um berufliche und private Bedürfnisse besser zu vereinen.

Die Alternative für die in ihrem Gestaltungsraum eingeschränkten Baufirmen liegt kaum in der Umwandlung der Temporärjobs in Festanstellungen, wie sich dies gewisse Genfer Parlamentarier vermutlich erträumt haben. Die Notwendigkeit, sich als Firma flexibel an wechselnde Rahmenbedingungen anpassen zu können, ändert nicht. Es ist damit zu rechnen, dass die Baufirmen künftig auf andere flexible Arbeitsmodelle umschwenken: befristete Anstellung, Arbeit auf Abruf, Subunternehmen und vielleicht sogar Schwarzarbeit.

Diesen Konstellationen ist allerdings gemein, dass sie allesamt weniger gut reglementiert und abgesichert sind als die Temporärarbeit, die über einen Gesamtarbeitsvertrag verfügt und im Arbeitsvermittlungsgesetz geregelt ist. Das Genfer Parlament schlägt den Sack und meint den Esel.

Realität verkannt

Die Temporärarbeit ist nicht das Problem, sondern vielmehr die Lösung, um flexible Arbeit und soziale Sicherheit zu vereinen. In keiner anderen flexiblen Arbeitsform sind die Arbeitnehmenden so gut fürs Alter und gegen Invalidität und Krankheit abgesichert. Keine andere flexible Arbeitsform ist über einen Gesamtarbeitsvertrag geregelt, der Mindestlöhne vorsieht und grosszügige Weiterbildungsleistungen bietet.

Die Flexibilisierung der Arbeit und die Temporärarbeit liegen im Trend. Genf verübt mit der Limitierung der Temporärarbeit nicht nur einen direkten Angriff auf die Wirtschaftsfreiheit, sondern begeht auch einen Anachronismus. swissstaffing wird sich dagegen wehren.

2 comments for “Genf beschränkt die Temporärarbeit

  1. Myra Fischer-Rosinger
    26. April 2022 um 15:46

    Vielen Dank, Herr Koch, für Ihren Kommentar. In der Tat wäre es erstrebenswert, dass Temporärarbeitende eine stärkere Stimme erhalten!

  2. Daniel Koch
    26. April 2022 um 15:03

    Sehr gute Analyse und gutes Aufzeigen der möglichen Konsequenzen.
    Es ist schon erstaunlich, wie viel «für» die Temporär-Mitarbeitenden gemacht wird ohne den Markt und die Bedürfnisse der Arbeitnehmer zu kennen. Wie viele haben wohl mit temporären Mitarbeitenden gesprochen – wohlgemerkt mit echten Temporär-Mitarbeitenden, welche dem GAV unterstellt sind und nicht zu verwechseln mit Arbeit auf Abruf, wie dies immer noch weit verbreitet ist.
    Ich finde dies ein sehr starker Eingriff in den liberalen Arbeitsmarkt und hat mit der realen Arbeitsmarkt und Arbeitnehmer-Schutz nichts zu tun oder wie im Bericht aufgezeigt, diesen zuwider läuft.

    Danke für den Beitrag.

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