Thomas Geiser

Prof. Dr. iur. Thomas Geiser ist Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen und nebenamtlicher Richter am Bundesgericht. Er leitet das Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht (FAA-HSG) als geschäftsführender Direktor.
 


Kündigungsschutz bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit?

blog arbeitsrecht thomas geiserSeit Jahren ist umstritten, ob die Sperrfristen auch während einer arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit greifen. Dabei geht es häufig um Fälle einer meist auf einen Konflikt am Arbeitsplatz zurückzuführenden psychischen Erkrankung. Zur Eingrenzung der Fragestellung ist es wichtig zwischen «arbeitsplatzbezogener» und «arbeitsplatzbedingter» Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden.

Stolpersteine bei Aufhebungsverträgen

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Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen in der Schweiz birgt trotz des liberalen Arbeitsrechts Herausforderungen. Im Fokus steht die Empfehlung einer einvernehmlichen Lösung, wie einem Aufhebungsvertrag. Dabei sind diverse Fallstricke zu vermeiden, angefangen von der notwendigen Bedenkfrist für Arbeitnehmer bis hin zur präzisen Festlegung des Endzeitpunkts des Arbeitsverhältnisses.

Das Kreuz mit dem Trinkgeld

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Obgleich der Lohn für die Bedienung in Gastwirtschaften seit Jahrzehnten im Konsumationspreis inbegriffen ist, bleibt es üblich, über den Rechnungsbetrag hinaus ein Trinkgeld zu geben. Trinkgelder sind auch in der Hotellerie, bei Taxifahrten und bei vielen anderen Dienstleistungen üblich. In meiner Jugend gehörte es auch zum guten Ton, dass man jedenfalls am Jahresende den Bediensteten der Müllabfuhr und dem Postboten ein Trinkgeld zugab.

Ferienlohn inbegriffen

ArbeitsrechtDie Arbeitgeberin hat dem Arbeitnehmer in jedem Dienstjahr wenigstens vier Wochen, beziehungsweise fünf Wochen Ferien (bis zum 20. Altersjahr) zu gewähren. Die Arbeitgeberin und nicht der Arbeitnehmer bestimmt unter Rücksichtnahme auf dessen Bedürfnisse den Zeitpunkt der Ferien. Sie ist entsprechend auch für deren tatsächlichen Bezug verantwortlich.

Reisezeit = Arbeitszeit?

ArbeitsrechtDie Unterscheidung zwischen Arbeitszeit und Freizeit ist bedeutend für zwei Fragen: Die eine betrifft das Vertragsrecht (OR): Welche Zeit ist als Arbeitsleistung anzurechnen und zu bezahlen? Die andere betrifft den öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmerschutz (ArG): Welche Stunden sind als Arbeitszeit bei der Maximalarbeitszeit zu berücksichtigen? Während das ArG, beziehungsweise die Verordnungen definieren, was unter Arbeitszeit zu verstehen ist, überlässt das OR die Umschreibung der Arbeitszeit den Vertragsparteien. Soweit im Arbeitsvertrag aber nichts anderes vorgesehen ist, gilt auch hier die Regelung des ArG.