Hätten Sie gedacht, dass heute in der Schweiz bereits 26 Prozent der Erwerbsbevölkerung in flexiblen Arbeitsformen arbeiten? Und damit sind nicht Jahresarbeitszeit-Regelungen oder Teilzeit mit hohem Pensum gemeint, die schon längst verbreitet sind, sondern modernere und disruptivere, flexible Arbeitsformen wie Selbständigkeit ohne Angestellte, Mehrfachbeschäftigung, Teilzeit unter 50 Prozent, Arbeit auf Abruf und Temporärarbeit.
1,3 Millionen Personen in der Schweiz arbeiten in einer solchen flexiblen Arbeitsform, wie das neueste White Paper von swissstaffing zeigt, das die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) analysiert.
Handlungsbedarf bei der sozialen Absicherung
Diese Flexibilität wird von Arbeitnehmenden und Unternehmen (immer mehr) gewünscht aufgrund von Trends wie:
- Globalisierung und internationaler Wettbewerb: Sie erfordern von den Unternehmen agile Strukturen, um anpassungsfähig zu bleiben.
- Digitalisierung: Sie macht flexible Arbeitsformen erst möglich oder fördert sie.
- Demographische Alterung und Fachkräftemangel: Sie erfordern von den Unternehmen, Fachkräfte untereinander zu teilen und attraktive (flexible!) Arbeitsbedingungen anzubieten.
- Bedürfnisse der Generationen Y & Z: Diese wünschen sich Sinn bei der Arbeit und die Möglichkeit, berufliche und private Interessen zu vereinen (das ist natürlich nicht nur auf diese Generationen beschränkt).
Flexwork ist also ein «New Normal». Entsprechend sollte man Flexwork bewusst gestalten. Dazu gehören eine fundierte Analyse und die Entwicklung innovativer Lösungskonzepte.
Die rechtliche Analyse im swissstaffing-White Paper zeigt, dass Handlungsbedarf bei der sozialen Absicherung besteht. Versicherungen gegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit sowie die berufliche Vorsorge sind für Flexworker häufig nicht obligatorisch, kaum finanzierbar oder sogar unzugänglich.
Temporärarbeit als Königsweg …
Die Temporärarbeit allerdings verfügt für sämtliche Felder der sozialen Absicherung über innovative und massgeschneiderte Lösungen. Dies dank dem Arbeitsvermittlungsgesetz, der Sozialpartnerschaft und einer über 50-jährigen Erfahrung.
Und so sehen die Lösungen in der Temporärarbeit aus:
- Krankheit: Branchenlösung des GAV Personalverleih mit 720 Tagen Deckung
- Unfall: obligatorische Suva-Versicherung
- Vorsorge (BVG): Pensionskasse, welche die Eintrittsschwelle und den Koordinationsabzug auf den Stundenlohn umrechnet. So haben Temporärmitarbeitende ab der ersten Stunde Zugang zur zweiten Säule.
- AHV: obligatorisch versichert, da angestellt
- ALV: obligatorisch versichert, da angestellt
- Weiterbildung: Weiterbildungsfonds temptraining des GAV Personalverleih mit Leistungen von bis zu 5000 Franken für Kurse der Wahl ab bereits 88 Einsatzstunden.
Die Temporärarbeit bietet somit ein bewährtes und zeitgemässes Gleichgewicht aus Flexibilität und Sicherheit. Das eindrückliche Wachstum der Temporärarbeit in den letzten Jahren und Jahrzehnten ist Ausdruck davon.
… und Modell für die Gestaltung der Zukunft
Mit diesen Lösungen kann die Temporärarbeit die Flexwork-Landschaft noch weiter erschliessen. Unter dem Dach der Temporärarbeit liessen sich für flexibel arbeitende Menschen Lücken in der sozialen Absicherung ganz konkret schliessen.
Selbstständige können sich beispielsweise mittels Payrolling über einen Personaldienstleister gegen Erwerbsausfall bei Krankheit absichern. Arbeitende auf Abruf sind bei einer Vermittlung durch Personaldienstleister in einem temporären Arbeitsverhältnis gegen Lücken in der Altersvorsorge geschützt. Und auch Plattformarbeit kann in der juristischen Form des Personalverleihs angeboten werden, wie verschiedene existierende Firmen zeigen.
Die Flexibilisierung des Schweizer Arbeitsmarktes ist in vollem Gange. Aber der soziale Rahmen muss an diese Entwicklung angepasst werden. Die Temporärarbeit kann Hand bieten: Sie ist ein Modell für die Gestaltung der flexiblen Arbeitswelt und sollte vermehrt als Regelwerk für Flexwork genutzt werden.