Oder können wir allenfalls sicherstellen, dass sie möglichst fair sind?
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Im Januar 2022 lancierte ich eine LinkedIn-Umfrage: Was hält Mitarbeitende im goldenen Käfig, obwohl sie bereits innerlich gekündigt haben? Dazu gab ich folgende vier Antworten zur Auswahl: sehr guter Lohn, gutes Team, Weiterbildungsvereinbarung und spannende Projekte/Kunden. Einige Kommentare imponierten mir.
Bei der Rekrutierung von Mitarbeitenden kommt irgendwann der Moment, wo man sich darüber unterhalten muss, wie die Arbeitsleistung vergütet wird. Beim Versuch, fair zu sein, entwerfen viele Unternehmen jedoch Vergütungssysteme, welche die besten Leistungsträger und diejenigen mit dem grössten Potenzial dazu ermutigen, zu kündigen – oder erst gar nicht bei ihnen anzufangen. Denn wenn es um die Bezahlung geht, bedeutet fair nicht unbedingt gleich.
Die Corona-Pandemie und die Massnahmen des Bundes und der Kantone haben zur Folge, dass in vielen Betrieben nicht gearbeitet werden kann. Meistens muss der Lohn dennoch bezahlt werden. Unter Umständen bezahlt aber auch die Sozialversicherung.
Vor Kurzem hatte ich eine interessante Begegnung mit einer – auf den ersten Blick gegen-sätzlichen – Gesprächspartnerin. Claudia Würstle beschäftigt sich mit extrinsischen Aspekten der Arbeitsmotivation, während ich mich stärker auf die intrinsischen Elemente fokussiere. Im Laufe des Gesprächs stellte sich heraus, dass unsere Themen in einer konstruktiven Wechselwirkung stehen, die spannende Fragen aufwirft: Wo liegt das optimale Gleichgewicht zwischen intrinsischer Motivation und extrinsischen Anreizen? Wie belohnt man gute Zusammenarbeit? Und wie lässt sich ein nachhaltiges Vergütungsmodell in der Unternehmenskultur verankern?
Die Arbeitgeberin kann während einer im Gesetz umschriebenen beschränkten Zeit nicht künden, wenn der Arbeitnehmer «durch Krankheit oder durch Unfall ganz oder teilweise an der Arbeitsleistung verhindert ist» – das sieht Art. 336c OR sieht vor. Hauptmotiv dieses Kündigungsschutzes ist, dass der kranke Arbeitnehmer nur schwer eine neue Stelle suchen kann. Mit Blick darauf vertritt die Lehre in der deutschen Schweiz, dieser Schutz bestehe bei einer bloss arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit nicht.
In den letzten Wochen wurde viel geschrieben und diskutiert über die neue Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamts für Statistik (BFS). Einmal mehr wurde von verschiedenen Seiten versucht, daraus abzuleiten, wie gross die Lohnunterschiede in der Schweiz zwischen Männern und Frauen sind. Das Ziel dieser Erhebung ist allerdings nicht die Überprüfung der Lohngleichheit und deswegen ist die LSE auch nur mit grossen Einschränkungen geeignet als Basis von Aussagen zur Lohngleichheit.