Sind Visitenkarten datenschutzrechtlich ein Problem?

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Frühlingszeit = Messezeit. Das heisst gleichzeitig meist auch: viele Visitenkarten. In dieser Folge geht es darum, warum Sie, nachdem Sie eine Visitenkarte bekommen haben und die Person anschreiben, noch eine wichtige Sache machen müssen!

3 comments for “Sind Visitenkarten datenschutzrechtlich ein Problem?

  1. Werner Raschle
    25. März 2019 um 16:40

    Gibt es nicht auch so etwas wie «common sense»? Hat uns das nicht während Jahrzehnten vernünftig arbeiten lassen?

  2. 19. März 2019 um 12:42

    Hallo Herr Temt,

    ich sehe das ähnlich wie Sie. Sie sollten dann nicht auf die Datenschutzerklärung der Webseite verlinken, sondern auf Datenschutzhinweise. (In denen sollte dann stehen was Sie mit den Daten von der Visitenkarte machen).

  3. 19. März 2019 um 11:46

    Ob der freiwillige Austausch von Visitenkarten vorvertraglich im Sinne Art 6 (1) b DSGVO ist, hängt vom Kontext ab, wie Sie auch sagen. Für mich sind Messen eindeutig als Orte und Zeiten der Geschäftsanbahnung zu definieren und daher sind der Austausch im diesem Kontext vorvertraglich.
    Ihr Text dann im Email ist «richtiger» als meiner: «Mit der Bitte zur werten Kenntnisnahme meine Datenschutzerklärung (verlinkt).»

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