Zusätzliche staatliche Regulierung wäre kontraproduktiv

Personaldienstleistung Myra Fischer-RosingerDas Bilateralen-Paket Schweiz-EU steht. Nun ist das politische Hickhack um inländische Begleitmassnahmen ausgebrochen. Im Kreuzfeuer steht unter anderem die Temporärarbeit.

Die Gewerkschaften wollen sich ihre Zustimmung zum Bilateralen-Paket mit einer langen Forderungsliste erkaufen. Dabei bringen sie unter anderem eine zusätzliche Regulierung der Temporärarbeit ins Spiel. Eine aktuelle Regulierungsfolgeabschätzung von Swiss Economics im Auftrag des Branchenverbandes swissstaffing zeigt jedoch, dass der Personalverleih in der Schweiz effizient funktioniert. Zusätzliche staatliche Eingriffe würden nur schaden.

Die vorgeschlagenen Regulierungen

Vier mögliche, neue Regulierungen stehen im Raum: die Übernahme von EU-Recht im Bereich Temporärarbeit, Einschränkungen beim Einsatz von Temporärarbeitenden im öffentlichen Beschaffungswesen oder im Gesundheitswesen und die Begrenzung der Dauer von Temporäreinsätzen. Swiss Economics hat alle vier Regulierungsideen geprüft und warnt vor unbeabsichtigten, volkswirtschaftlichen Schäden durch solche Eingriffe.

Die Rolle der Temporärarbeit am Arbeitsmarkt

Der Personalbereich ist eine grosse Herausforderung für Schweizer Unternehmen. Um sie zu entschärfen, setzt eine Mehrheit der Unternehmen Temporärarbeit ein. So fangen die Unternehmen kurzfristige Vakanzen auf, decken sie den Personalbedarf bei Projekten, gleichen sie saisonale Schwankungen aus oder finden sie qualifiziertes Personal.

Die Gefahren zusätzlicher Regulierung

Zusätzliche Regulierungen würden die Flexibilität von Unternehmen und Arbeitnehmenden eingeschränken. Die Wachstumspotentiale der Unternehmen würden geschmälert, ohne dass sich die Arbeitsbedingungen der Temporärarbeitenden spürbar verbessern würden. Zudem könnten weniger gut regulierte, flexible Arbeitsformen wie (Schein-)Selbstständigkeit, befristete Anstellungen und Arbeit auf Abruf zunehmen. Im schlimmsten Fall würde sogar die Arbeitslosigkeit steigen und die Schwarzarbeit zunehmen.

Selbstregulierung ist zielführender

Swiss Economics ortet einzig bei den Kontrollen zur Einhaltung der Gesetze und bei der Schulung des Personaldienstleister-Personals einen gewissen Handlungsbedarf und schlägt dafür eine Selbstregulierung vor. Darauf setzt auch der Branchenverband swissstaffing, welcher aktuell sein Verbandslabel modernisiert und weiterentwickelt. In Bezug auf die Arbeitsbedingungen des Temporärpersonals ist die Branche bereits engmaschig über den GAV Personalverleih reguliert. Ebenso engmaschig erfolgen die Kontrollen durch das sozialpartnerschaftliche Vollzugsorgan.

Fazit

Die Regulierungsfolgeabschätzung von Swiss Economics zeigt, dass zusätzliche staatliche Regulierungen der Temporärarbeit keinen Mehrwert bringen und sogar schädlich wären. swissstaffing setzt daher auf Selbstregulierung und die Weiterentwicklung des eigenen Qualitätslabels, um die Professionalisierung der Personaldienstleistung voranzutreiben. Damit wird die stark gewachsene Personaldienstleistungs-Branche ihrer steigenden Verantwortung gerecht.

1 comments for “Zusätzliche staatliche Regulierung wäre kontraproduktiv

  1. Angelika Borissov-Sidler
    31. Januar 2025 um 10:59

    Danke für den erhellenden Beitrag. Es wäre jedoch am besten auf das Paket ganz zu verzichten, da dieses sehr stark in unsere freie Handlungsfähigkeit eingreift und die bewährte direkte Demokratie unterläuft, ein Fundament für unseren Wohlstand.
    Dabei entfernt sich die EU weiter von freiheitlich demokratischen Regeln, ist massiv überschuldet, zentralistisch, überreguliert etc., kurz ein lahmes Pferd. Also ist absteigen bzw. bilateraler Weg angesagt.

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