Unsere Sozialwerke sind eine epochale Errungenschaft und verhindern wirtschaftliches Elend, wie wir es in unseren Breitengraden aus früheren Jahrhunderten kennen. Manchmal scheint es allerdings, als ob wir uns allzu sehr an diese Errungenschaft gewöhnt haben und nicht mehr schätzen, was sie bietet.
Seit der Einführung der AHV im Jahr 1948 ist die Lebenserwartung kontinuierlich angestiegen. Hatte man 1948 bei der Pensionierung lediglich ein paar Jahre vor sich, sind es heute rund 20 Jahre. Es ist Ausdruck eines gewachsenen Wohlstandes, dass wir uns eine immer längere Zeit ohne Arbeitseinkommen leisten können. Jeder Erwerbstätige, jeder Steuerzahler und jedes Unternehmen trägt dazu bei.
Aber ganz spurlos ist diese Wohlstandssteigerung nicht vonstattengegangen. Zwar hat das BIP-Wachstum der letzten Jahrzehnte kräftig dazu beigetragen. Aber gleichzeitig ist die AHV finanziell langsam aber sicher in Schieflage geraten. Und die Zukunft bringt keine Linderung: Die Lebenserwartung nimmt weiter zu und auf die wachsende ältere Generation folgt eine schrumpfende jüngere Generation.
Es besteht also Mässigungsbedarf – notabene auf hohem Wohlstandsniveau. Das Gegenteil hat die Initiative AHVplus vor, über die wir am 25. September 2016 abstimmen. Sie will die Renten und damit die AHV-Ausgaben erhöhen. Ein finanziell gefährliches Unterfangen für unsere Sozialwerke.
Mit neuen Arbeitsformen, die durch die Digitalisierung möglich werden, trifft zudem eine ganz anders geartete Herausforderung unsere Sozialwerke: Plattformen von Selbständigerwerbenden, wie z. B. Uber, werden quasi an den Sozialversicherungen vorbeiorganisiert. Den Sozialwerken entgeht damit eine künftig wohl zunehmende Beitragsbasis.
Statt mehr Ausgaben zu planen, als im Topf vorhanden sind, sollte die Politik sich Gedanken machen, wie sie die neuen Arbeitsformen sinnvoll in das Sozialversicherungssystem integrieren kann. Und die Stimmbürger sollen nicht vergessen, welche Errungenschaft wir uns mit unseren Sozialwerken geschaffen haben, und ihnen Sorge tragen.
Danke für die berechtigten Überlegungen! Die sozialen Errungenschaften sind gemeinschaftsstiftend und tragen zum sozialen Frieden über die Generationen hinweg, zu Wohlstand und höherer Lebenswertartung bei, die von vielen älteren Mitmenschen auch immer ’sinnvoller‘ und verantwortungsbewusster gelebt werden. Eine flexiblere Gestaltung dieser Werke scheint mir unabdingbar. Wer partiell länger arbeiten und sein Know-How v.a. seine berufliche wie private ,Lebenserfahrung einbringen möchte, soll das professionell wie ehrenamtlich tun dürfen und auch sollen. Jedoch muss es in einer fairen Mischrechnung mit den Sozialleistungen aufgerechnet werden.
Reiche und sehr reiche – ich sage einmal – Ausländer dürften m.E. nicht mehr verantwortungslos pauschalbesteuert (sprich nahezu obszön beschenkt) werden, ohne dass sie sich irgendwie in unsere Gemeinschaft einbringen. Eine Villa in den Bergen oder an den lauschigen Seen besitzen um ‚ihre Ruhe zu haben um sich in der – weltweit wohl einmaligen – Sicherheit wiegen zu können, diskret unbehelligt zu bleiben. Dabei nutzen sie alle Infrastrukturen, die Gemeinden, der Staat und der Bund, angefangen vom Strassenbau über die Mobilität zu Luft wie am Boden selbstverständlich Sommer wie Winter gewährleistet. Wenn ihnen dieser Luxus nicht einen entsprechenden (hohen steuerlichen) Preis Wert ist, den sie ohnehin ohne mit der Wimper zu zucken zu bezahlen vermögen, dann sollen sie doch beileibe woanders hin gehen! Ich kann beim besten Willen dafür kein Verständnis aufbringen. Auch nicht für die Kurzsichtige Überzeugung Einheimischer, alles dafür zu tun, dass sie doch blieben mögen. Das empfinde ich als wahrhaftig ungerecht und nahezu Schizophren. Es gibt jedoch auch andere, leuchtende Vorbilder bspw. in meiner Heimat Obernengadin, wo sich sehr vermögende, die über Generationen schon hier mit ihren Familiendankbar Erholung und Freude an der Natur finden, sich dessen bewusst sich auch sehr grosszügig wirtschaftlich als Sponsoren oder als kulturelle Mäzene einbringen.Ihnen sei aufrichtig gedankt und ihre vorbildlichen Leistungen werden berechtigterweise mit aufgerechnet – beispielhaft.