Vertrauensarbeitszeit ist angezeigt. Allerdings ist nicht immer klar, was damit gemeint ist. Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer sollten sich vertrauen. Als Vertragsparteien haben sie sich ausgesucht und kennen sich. Wie soll ich als Kunde einem Unternehmen trauen, wenn dieses seinen Arbeitnehmern nicht traut, dass sie die versprochene Arbeitsleistung erbringen? Das gilt auch umgekehrt.
Aber warum soll man dann die Arbeitszeiten aufzeichnen? Es gibt zwingende Regeln im Arbeitsgesetz, die einzuhalten sind und es kann niemand ernstlich annehmen, dass jedes Unternehmen diese Regeln einhält. Der Staat kann nicht blindlings allen Arbeitgeberinnen vertrauen. Es braucht staatliche Kontrollen, wenn diese Regeln durchgesetzt werden sollen, und diese Kontrollen sind ohne Aufzeichnung der Arbeitszeiten nur schwierig realisierbar. Eine Aufzeichnung ist auch ohne weiteres möglich, wie jeder Anwalt und jede Unternehmensberaterin weiss. Andernfalls könnten die Honorarstunden dem Kunden gar nicht verrechnet werden. Die Aufzeichnung kann allerdings lästig sein und dem Geist der entsprechenden Branche wiedersprechen.
Das hat auch die Politik erkannt und nun mit einer Revision die Möglichkeit geschaffen, unter gewissen Voraussetzungen von der Aufzeichnung der Arbeitszeiten gänzlich abzusehen oder diese jedenfalls zu vereinfachen. Die Voraussetzungen sind allerdings sehr streng und teilweise auch wenig klar. Unter Anderem bedarf es für den gänzlichen Verzicht auf Aufzeichnung eines Gesamtarbeitsvertrages.
Ergibt diese Neuerung auch Sinn? Arbeitgeberseitig besteht eigentlich eher ein Bedürfnis nach grösserer Flexibilität der Arbeitszeiten. Das bringt die Neuerung aber in keiner Weise. Die relativ komplizierten Arbeitszeitregelungen des Arbeitsgesetzes (maximale Arbeitszeiten, Pausen, Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot etc.) gelten uneingeschränkt weiter und ihre Verletzung ist wie bisher strafbar. Die Arbeitszeiten und Pausen müssen nur nicht mehr zwingend aufgezeichnet werden. Das erschwert zweifellos die Kontrolle durch die Arbeitsämter. Aber: Wie häufig kontrollieren diese die Aufzeichnungen? Die Kontrollen durch Arbeitsinspektoren sind äusserst selten. Es wird ein Haufen Papier (bzw. elektronische Daten) für die Kontrollen produziert, ohne dass diese Aufzeichnungen je verwendet werden.
Was ist zu tun? Im Alltag ist zu beachten, dass die Verletzung der Aufzeichnungspflicht nicht strafbar ist. Erst wenn das Arbeitsamt nach einer Kontrolle das Fehlen solcher Aufzeichnungen beanstandet und in einer Verfügung entsprechende Aufzeichnungen für die Zukunft angeordnet hat, kann es bei weiterem Unterlassen Strafsanktionen geben.
Wichtig wäre aber eigentlich, dass wir alle darüber nachdenken, ob Arbeitszeitregelungen noch zeitgemäss sind, um Arbeitnehmende vor Überlastung zu schützen. Diese Regeln einfach ersatzlos zu streichen, kann allerdings sicher nicht zur Diskussion stehen. Vielmehr sollten die Arbeitswissenschaften gemeinsam nach effizienteren Messkriterien und Regelungen suchen.
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Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Hi Thomas, ich denke bei dem Thema Arbeitszeiterfassung geht es weniger um Vertrauen, sondern um den Wert dein eine Tätigkeit hat. Ich arbeite selbst als Freelancer und rechne nach Stundenbasis ab. Das geht nur mit einer guten Arbeitszeiterfassung. Das ist ja nicht nur für den Auftraggeber, sondern auch für mich als Freelancer eine Möglichkeit für effizientes Arbeiten. Ich verwende dafür https://moneypenny.me/ da ich damit die erfasste Zeit automatisch in meine Rechnungen integrieren kann.
Wie auch immer: ob Zeiterfassung oder nicht. Der Arbeitgeber wird die Variante nehmen, die ihm am meisten bringt. Ist es ein gut bezahlter AN, so wird die Zeiterfassung gestrichen, damit dieser dermassen mit Arbeit gedeckt wird, dass die Überstunden explodieren und der Lohn wieder eingespielt wird. Die wohlgewollte Fürsorgepflicht (achten des psychischen und physischen Wohlergehens, Work-Life-Balance, etc.), spielt für die Meisten keine Rolle. Traurig aber wahr.
Ich denke, dass Zeiterfassung durchaus sinnvoll ist, wir verwenden trotz großem Vertrauen untereinander das System von http://www.gecosoft.at und ich fühle mich in meinem Tun nicht eingeschränkt. Denn es dient nicht nur zur Anwesenheitserfassung sondern auch dazu, Überstunden und Urlaubstage zu markieren, hat also auch einen praktischen Effekt für uns Mitarbeiter.
Ein sinnvolleres Vorgehen wäre es, nach den Mit- und Selbstbestimmungsregeln in einer Unternehmung zu fragen. Das sind Indizien dafür, ob die Einhaltung von Arbeitszeit weniger oder mehr kontrolliert werden sollte. Wenn ein Arbeitnehmer z.B. Mitaktionär seiner Firma ist, wenn es grosse Mitspracherechte und viele Mitgestaltungsmöglichkeiten gibt, müssten solche Kontrollen gering ausfallen oder gar nicht durchgeführt werden. Denn wenn er oder sie wenig resp. schlecht rapportiert, seine verrechenbare wie nicht verrechenbare Zeit nur rudimentär aufschreibt – so schadet sich der Mitaktionär eigentlich selbst. Zugegeben pauschal gesprochen und im Umkehrschluss: Gibt es aber ein grosses Hierarchiegefälle in einer Unternehmung, sollte man genauer hinschauen.
Wir gehen in unserem Denken immer wieder davon aus, dass das Recht auch Recht hat. Dabei vergessen wir, dass das Recht zwischen Würde und Sinn steht. Das Recht sollte den Ausgleich schaffen und nicht die Autonomie (Freiheit, Würde) einschränken. Es sollte die Frage nach dem Sinn unserer Tätigkeit gestellt werden dürfen und wann diese sinnvoll auszuführen ist. Regeln zur Zeiterfassung wie sie jetzt bestehen macht Menschen zu Dummen – die ihr Leben, ihre Zeit und ihre Gesundheit nicht verantworten können.