Temporärfirmen, die fairen Ubers

Wenn eine Mitarbeiterin in der Firma X arbeitet, ihren Arbeitsvertrag aber mit dem Stellenvermittler Y abgeschlossen hat und von ihm den Lohn erhält, dann ist das Temporärarbeit.

Eine solche Dreiecks-Konstellation kann aus verschiedenen Gründen Sinn ergeben: Die Firma X möchte sich auf ihr Kernbusiness fokussieren und lagert deshalb HR-Aufgaben aus. Oder: Die Firma X hat dringenden Bedarf nach einer Fachkraft und kann diese selber nicht so rasch finden. Auch möglich: Die Firma X sucht nach flexiblen Arbeitsmodellen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu halten. 

Im Dreiecks-Setting tragen die Temporärfirmen die volle Arbeitgeberverantwortung. Der gesetzliche Rahmen ist für flexible Arbeitsformen allerdings (noch) nicht geeignet. Im direktdemokratisch-föderalistischen System der Schweiz benötigt die Weiterentwicklung von Gesetzen bekanntlich viel Zeit. Entsprechend atmet die aktuelle Arbeitsmarktgesetzgebung teilweise noch den Geist des Industriezeitalters. Die Temporärbranche hat deshalb eigene Lösungsansätze entwickelt, um die soziale Absicherung der Temoprärarbeitenden zu gewährleisten. Diese Lösungen fügen sich gut in das System von Gesetzen und sozialpartnerschaftlichen Vereinbarungen ein. Dies bedingte jahrelanges Austarieren mit allen Betroffenen.

Kurzum: Temporärfirmen sind verlässliche Arbeitgeber und stehen für einen klar geregelten und fairen Temporärarbeitsmarkt ein.

Resultat ist ein differenzierter Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih, der Standards wie zum Beispiel Mindestlöhne aus den Branchen übernimmt, in denen die Temporärarbeitenden eingesetzt sind, und diese mit eigenen, darüber hinausgehenden Leistungen ergänzt. Wie zum Beispiel mit einer Weiterbildungsförderung: Wer temporär arbeitet, hat bereits nach zwei Monaten Anspruch auf bis zu 4‘000 Franken für eine berufliche Weiterbildung.

Resultat ist auch ein spezifisches Pensionskassen-System, das den Koordinationsabzug auf die Stunde berechnet, sodass Temporärarbeitende – auch bei kürzeren Engagements – ab der ersten Stunde versichert werden können.

Eine solche massgeschneiderte Absicherung und Einbettung können die Anbieter der Gig Economy – wie zum Beispiel Uber – (noch) nicht gewährleisten. Meines Erachtens braucht es aber genau solche innovativen Sicherungssysteme, damit sich neue Arbeitsformen etablieren können.

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