Was ist Kurzarbeit, wer ist anspruchsberechtigt und wie funktionieren Voranmeldung und Abrechnung im aktuell stark vereinfachten Verfahren? Diesen und weiteren Fragestellungen widmet sich mein neuester Podcast.
Der Podcast ist lang geworden, deshalb nachfolgend die Hauptthemen mit den Zeitangaben:
- [2:14] Was ist das Ziel von Kurzarbeit und welche Firmen haben Anspruch auf Erwerbsersatz?
- [3:32] Welche Mitarbeitende können Kurzarbeit machen?
- [5:10] Was, wenn jemand die Kurzarbeit ablehnt?
- [6:50] Vorgehen bei der Voranmeldung (Antrag auf Kurzarbeit)
- [10:16] Vorgehen bei der Abrechnung (Rückforderung von Kurzarbeitsentschädigungen)
- [13:36] Diskussionsplattformen zum Thema Kurzarbeit
Links zu den erwähnten Diskussionsplattformen:
- 1to100.ch – die digitale Plattform für HR-Leaders während Covid-19
- HR Cosmos – die grösste HR-Community der Schweiz
Bitte macht mit! Jede*r kann etwas beitragen und wir brauchen einander im Moment mehr denn je. Auch Fragen sind wertvolle Puzzleteile! Und jedes Puzzleteil (egal ob Frage oder Antwort) hilft uns allen, ein bisschen weiterzukommen und ein klareres Bild zu bekommen.
Offizielle Informationen zum Thema Kurzarbeit
- SECO: Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit – was aktuell gilt basierend auf aktuellen Regierungsentscheiden
- arbeit.swiss – gute Zusammenfassung der aktuellen Bedingungen inkl. FAQ
- AVIG-Praxis KAE, SECO-Kreisschreiben zur Kurzarbeitsentschädigung – im Moment meine «Lieblingslektüre»
- SECO Info-Service zur Kurzarbeitsentschädigung – wird im Moment oft zitiert, aber ich mag die AVIG-Praxis KAE besser ;-)
- aktuelle Formulare für Voranmeldung und Abrechnung – diese Formulare wurden in den letzten Tagen mehrmals aktualisiert. Wichtig: Bemerkungen auf der 2. Seite beachten.
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Was sind Personen in einer arbeitgeberähnlichen Stellung: Im Zweifelsfall Amt für Wirtschaft und Arbeit fragen. Was für unseren Betrieb (35 Personen, flache Hierarchie, 20 Mitarbeitendenaktionäre) zutrifft: Personen, welche im Handelsregisterauszug aufgeführt sind (Funktionen: VR Präsident oder Mitglied, GL, Kollektivunterschrift zu zweien). Die Mitarbeiteraktionäre gehören wohl nicht zu der Gruppe, da ein einzelner Aktionär nicht mindestens eine massgebliche Beteiligung von 20% am Aktienkapital besitzt.
Hallo Roman
Vielen Dank für diese Information. Ich denke, langsam kommen wir der Sache näher.
Viele Grüsse
Etienne