Braucht es die Schriftform bei Arbeitsverträgen?

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PersonaldienstleistungHaben Sie gewusst, dass man Arbeitsverträge auch mündlich schliessen kann? Das Gesetz stellt keine Formvorschrift an Arbeitsverträge. Dennoch schliesst man den Arbeitsvertrag traditionellerweise schriftlich ab. Immerhin geht es für beide Vertragsparteien um einen fundamentalen Deal: Für den Arbeitnehmer geht es um seine Existenz, für den Arbeitgeber um seine Funktionsfähigkeit.

Auch ohne gesetzliche Vorschrift hat sich also die Schriftform bei (traditionellen) Arbeitsverhältnissen etabliert. Wahrscheinlich, weil die Schriftform beiden Vertragsparteien ein Gefühl der Sicherheit vermittelt.

Doch ist die Schriftform für neuere, flexiblere Erwerbsformen noch das geeignete Format? Wer rasch ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis eingehen möchte, will sich kaum mit Papierkram auseinandersetzen. Und schon gar nicht, wenn sich Arbeitnehmer und Firma mit ein paar Klicks auf einer Plattform unkompliziert gefunden und auf die Einsatzmodalitäten geeinigt haben. Doch ausgerechnet für temporäre Arbeitsverhältnisse schreibt das Gesetz die Schriftform vor. Hintergrund dieser Regelung ist der Wunsch des Gesetzgebers, die Arbeitnehmer in flexiblen Beschäftigungsverhältnissen besonders gut zu schützen.

Aber sind handschriftlich signierte (Arbeits-)Verträge tatsächlich ein besserer Schutz und sicherer als auf anderem Weg zustande gekommene Verträge? Sicher ist eine Abmachung dann, wenn sie beweisbar und im Nachhinein nicht abänderbar ist. Im digitalen Zeitalter bestehen verschiedene Möglichkeiten, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Mit unseren Interaktionen im Internet hinterlassen wir unzählige Spuren, die abgespeichert werden können. Man kann sich also vorstellen, dass Online-Plattformen digitale Mechanismen entwickeln, um Arbeitnehmer und Arbeitgeber die nötigen Beweisstücke in die Hand zu geben, die den Eingang ihres Arbeitsverhältnisses unabänderbar dokumentieren. Jeder Klick wird schliesslich im Hintergrund aufgezeichnet und abgespeichert.

Doch das Gesetz hinkt diesen Realitäten hinterher. Zwar gibt es eine gesetzlich zulässige elektronische Unterschrift, die der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist. Aber die Anforderungen an diese qualifizierte elektronische Unterschrift sind derart hoch, dass sie sich in der Praxis – obwohl entwickelt – nicht durchgesetzt hat.

Es braucht offensichtlich eine Neuinterpretation der Schriftform. Sie soll den Vertragsparteien die nötige Sicherheit verleihen, sie aber gleichzeitig nicht in ihrer Interaktion behindern und die Dynamik digitaler Geschäftsabläufe nicht ausbremsen. Eine einfache, digital nachweisbare Form des Vertragsabschlusses bietet vielleicht sogar noch grössere Sicherheit, wenn man bedenkt, was die Digitalisierung alles möglich macht.

1 comment for “Braucht es die Schriftform bei Arbeitsverträgen?

  1. Sara
    10. April 2019 um 11:10

    Danke für diesen Artikel – ich bin da ganz anderer Meinung ich wurde mit einem mündlichen Arbeitsvertrag über den Tisch gezogen – nach wie vor bedarf es einem schriftlichen Arbeitsvertrag egal in welchem Zeitalter gelebt wird! Und zwar nach den Normen und Gesetzten die im Land gepflegt werden, alles andere ist Unsinn und wird rückwirkend für den Arbeitgeber mit höherem Aufwand und Papierkram verbunden sein.
    Ebenso ist SMS Verkehr ein tabu bei Lohnverhandlungen – oder ein ganz schlechtes Paradebeispiel eine Inhaberin die sich vor Anstellungsverträgen und Lohnbesprechungen drückt und eine Krankheit vorschiebt – schade!

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