Prof. Dr. iur. Thomas Geiser ist Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen und nebenamtlicher Richter am Bundesgericht. Er leitet das Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht (FAA-HSG) als geschäftsführender Direktor.
Arbeitsrecht
Sicherheit am Arbeitsplatz und Haftung bei Arbeitsunfällen
Von Thomas Geiser • • 1 Kommentar
Jede Arbeitgeberin hat dafür zu sorgen, dass in ihrem Betrieb kein Unfall geschieht und die Arbeitsbedingungen nicht zu Krankheiten bei den Arbeitnehmern führen. Arbeitgeberinnen wissen das und richten sich auch danach. Es besteht aber Unsicherheit, wie weit diese Verpflichtung geht und namentlich, was die haftungsrechtlichen Folgen sind, wenn die Pflicht zur Unfallverhütung verletzt wird.