Personaldienstleister: Leidtragende und Wegbereiter zugleich beim «Inländervorrang light»

So, jetzt haben wir’s fast geschafft. Die Masseneinwanderungsinitiative ist ins Gesetz gegossen und die Verordnung wurde in die Vernehmlassung geschickt. Per 1. Januar 2018 soll das Ganze in Kraft treten.

Das Parlament hat sich mit dem «Inländervorrang light» für eine Variante entschieden, die die Personenfreizügigkeit und damit die bilateralen Verträge bewahrt. Und es hat sich bemüht, die Eingriffe in die unternehmerischen Abläufe gering zu halten. Letzteres ist ihm teilweise gelungen.

«Inländervorrang light» trifft Personaldienstleister besonders hart

Den Arbeitgebern bleiben Schreckgespenster wie Kontingente und aufwendige Beweisführungen, dass keine passenden Inländer vorhanden sind, glücklicherweise erspart. Das ist eine gute Nachricht. Die schlechtere Nachricht ist, dass die Unternehmen ihre Vakanzen den RAV melden müssen. Das verursacht Administrativaufwand. Je grösser die Unternehmung und je höher deren Personalfluktuation, desto grösser wird der Mehraufwand. Per se wäre eine Stellenmeldepflicht handhabbar. Aber in der vorliegenden Form dürfen die Arbeitgeber nicht frei entscheiden, wo und wann sie ihre Vakanzen publizieren. Sie müssen ihre offenen Stellen zuerst dem RAV melden. Erst nach einer Sperrfrist dürfen sie das volle Spektrum ihrer Informationskanäle bedienen. Diese Einschränkung ist vor allem dann ein Problem, wenn Stellen rasch besetzt werden müssen.

Besonders hart trifft der «Inländervorrang light» deshalb die Personaldienstleister. Sie schliessen pro Jahr 317 000 neue Arbeitsverhältnisse ab. Und diese Jobs werden innert Stunden (!) bis ein paar Tage angetreten. Eine Meldepflicht gekoppelt mit einer Sperrfrist verhindert in diesem Setting, dass Jobs und Menschen passend zusammengeführt werden.

Personaldienstleister können «Inländervorrang light» zum Durchbruch verhelfen

Handkehrum sind die Personaldienstleister bestens positioniert, um dem «Inländervorrang light» zum Durchbruch zu verhelfen. Die Vermittlung ist ihr Kerngeschäft. Das Matching von Qualifikationen und Anforderungen ist ihr Tagesgeschäft. Menschen in Jobs zu bringen, die das alleine nicht geschafft hätten, gehört zu ihrem Standardrepertoire. Das bezeugen verschiedene Studien¹, die der Temporärabeit eine Brückenfunktion im Arbeitsmarkt attestieren.

Und das wissen auch die Arbeitsämter und deren RAV, die seit Jahren mit privaten Personaldienstleistern zusammenarbeiten. Es kommt nicht von ungefähr, dass die Kandidaten-Datenbank der RAV den Personaldienstleistern offensteht. So können sie wirksam unterstützen, arbeitslose Menschen rasch wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

In einer Welt mit Stellenmeldepflicht muss diese Zusammenarbeit intensiviert werden. Auf die RAV kommt eine Riesenaufgabe zu. Sie sollen für deutlich mehr gemeldete Stellen als heute innert 3 Tagen passende Kandidaten vorschlagen. Und dies parallel zu ihren anderen, zentralen Aufgaben wie Qualifizierung, Beratung und Kontrolle.

Systeme dialogfähig machen

Soll der neue Inländervorrang seinem Namen gerecht werden, muss bei den stellensuchenden Inländern die Zuversicht wachsen, dass sie innert nützlicher Frist einen passenden Job finden. Jede Hand mehr, die hierbei helfen kann, muss willkommen sein. Die Personaldienstleister können mit ihrem Knowhow und ihren Matching-Systemen eine zentrale Rolle spielen.

Eine synergetische Zusammenarbeit zwischen RAV und Personaldienstleistern gelingt am besten, wenn die RAV-Systeme weiter optimiert und mit den Personaldienstleister-Systemen dialogfähig gemacht werden. Und wenn die Personaldienstleister Zugang zu möglichst allen Informationen erhalten – den stellensuchenden Kandidaten sowie den offenen, gemeldeten Stellen. Nur so kann ein optimales Matching gelingen, das den Inländern einen Vorteil verschafft.

¹Quellen:

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